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   BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 448/54   

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https://dejure.org/1956,391
BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 448/54 (https://dejure.org/1956,391)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1956 - 1 AZR 448/54 (https://dejure.org/1956,391)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 (https://dejure.org/1956,391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesarbeitsgerichtliches Urteil - Verkündung - 5-Monats-Frist - Revisionsfrist - Rechtsmittelbelehrung - Heimarbeiter - Echter Urlaub - Urlaubsanspruch - Urlaubsvergütungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 9 Abs. 5 § 72 Abs. 3; ZPO § 552

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1956, 600
  • Rpfleger 1956, 282
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 448/54
    Der Vorderrichter hat den § 14 Abs» 4 unvollständig zitiert und offensichtlich mißverstandene Der Rahmentarifvertrag hat die Tarifordnung zur Regelung des Urlaubs in der Schneidwarenu, Besteck-Heimindustrie vom 25° Mai 1959 (Reichsarbeitsblatt 19597 VI, 97ö' abgelöst, in der den Heimarbeitern ein echter Urlaub gewährt wurde und Vorkehrungen getroffen worden sind, daß der Urlaub des Heimarbeiters auch tatsächlich dem Erholungszweck dient. Wenn an diesen Rechtszustand anknüpfend der Tarifvertrag eine Heuregelung der Urlaubs vergütung vorsah, so wollte er damit ersichtlich keine Änderung im bisherigen ürlaubssystem bringen, insbesondere nicht an die Stelle des in der Tarifordnung zweifelsfrei normierten echten Urlaubsanspruchs einen dem ürlaubszweck entkleideten aufgestockten Entgeltanspruch setzen. Selbst wenn der Tarifvertrag' aber an die Stelle eines echten Urlaubsanspruchs einen des Uriaubszwecks entkleideten "aufgestockten" Entgeltanspruch hätte setzen wollen, so wäre das rechtlich nicht möglich gewesen. Denn dem Heimarbeiter steht wie dem Betriebsarbeiter ein aus §§ 618, 242 BGB sowie aus den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates (Art, 20, 28 GG) hergeleiteter Anspruch auf Urlaubsgewährung in Uatur zu (vgl, Urteil des Senats vom 20.4,1956 - 1 AZR 476/54), Dieser Rechtssatz ist zwingenden Rechts.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 552 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG; vgl. BAG Beschluß vom 1. September 1992 - 2 AZB 10/92 -, n.v.; BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986; BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; LAG München Beschluß vom 20. März 1986 - 7 Sa 756/85 - LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 2; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 9 Rz 32; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 516 Rz 1; MünchKommZPO-Rimmelspacher, Bd. 2, § 516 Rz 2).

    An die Stelle der in § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG vorgesehenen Zustellung der Entscheidung tritt die Fünf-Monats-Frist des § 552 ZPO (vgl. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    so berücksichtigen sie damit den allemeinen und auch die Tarifvertragsparteien bindenden Rechtsgrundsatz, daß sich aus dem Höchstpersönlichen Charakter von Urlaubsansprüchen und deren Zweckbestimmung unter anderem auch ihre Unvererblichkeit ergibt (vgl. das Urteil des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., § 1 Rz 85; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, § 49 VII 1, S. 452; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Bd. I, § 39 II 6, S. 538 sowie Boldt/Röhsler, BUrlG, § 1 Rz 31-32 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    1. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - (AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht mit zust. Anm. A. Hueck) entschieden, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der in § 552 ZPO bestimmten Fünf-Monats-Frist nicht die einmonatige Revisionsfrist, sondern nur die in § 9 Abs. 5 ArbGG bestimmte Jahresfrist zu laufen beginnt.
  • BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 ArbGG, nach der die Prist für ein Rechtsmittel nur zu laufen beginnt, wenn die Partei nach Abs. 4 belehrt worden ist, muß nicht nur beachtet werden, wenn ein Urteil ohne Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, sondern auch dann, wenn ein Urteil überhaupt noch nicht zugestellt ist (BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1955 mit weiteren Nachweisen und zustimmender Anmerkung von Zeuner).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Nach seinem Grundgedanken soll nämlich der Abgeltungsanspruch dazu dienen, den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers für eine Zeit zu sichern, in der er sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses - unbezahlte - Freizeit zu Erholungszwecken nimmt (Boldt/Röhsler, § 7 Rz 67; Heußner, Urlaubsrecht, Rz 223, RAG ARS 44, 185; BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZR 406/94

    Wahrung der einmonatigen Revisionsfrist auf Grund der Hemmung des Laufs der

    Wegen der unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung ist deshalb die Einlegung des Rechtsmittels gegen ein verkündetes aber nicht zugestelltes Urteil bis zum Ablauf von 17 Monaten zulässig (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAG Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht mit zust. Anm. A. Hueck; Urteil vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953 mit Anm. Zeuner; Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979; Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96

    Beginn der Berufungsfrist; Auswirkungen auf die Berufungsfrist bei Fehlen der

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  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 493/83

    Beginn einer Berufungsfrist im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Voraussetzungen

    Dagegen beginnt im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei unterbliebener Zustellung mit Ablauf der Fünf- Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO noch nicht die Berufungs- oder Revisionsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, mit zustimmender Anm. von A. Hueck; Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953, mit zustimmender Anm. von Zeuner; BAG Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 307/83

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Berufungsfrist -

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - (AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht mit zust. Anm. A. Hueck) entschieden, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der in § 552 ZPO bestimmten Fünf-Monats-Frist nicht die einmonatige Revisionsfrist, sondern nur die in § 9 Abs. 5 ArbGG bestimmte Jahresfrist zu laufen beginnt.
  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 508/83
    Dagegen beginnt im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei unterbliebener Zustellung mit Ablauf der FUnf-Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO noch nicht die Berufungs- oder Revisionsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 20. April 1956 - 1 AZR 448/54 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, mit zustimmender Anm. von A. Hueck; BAG Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953» mit zustimmender Anm. von Zeuner; BAG Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 22.11.1966 - 4 AZR 402/66

    Berufungsurteil - Zustellung innerhalb Frist - Verkündung - Rechtsmittelbelehrung

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 85/76

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für Urlaubsabgeltungsanspruch - Ansprüche auf

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 31/77

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Begriff des Arbeitsentgelts - Gewährung von

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 603/56

    Wechsel des Arbeitsplatzes - Urlaubsjahr - Anspruch auf Urlaubsabgeltung -

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